Glashaus

Öffnungszeiten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: März 2026

I. Allgemeine Regelungen

§ 1 Allgemeines, Definitionen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – je nach im Einzelfall gebuchter oder bestellter Leistung – für Veranstaltungsleistungen, gastronomische Leistungen im Restaurantbetrieb (einschließlich Reservierungen), den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen sowie für Bestellungen über etwaige Online-Shops der beteiligten Betriebe. Vertragspartner ist jeweils die im Angebot, in der Reservierungsbestätigung, im Bestellpro-zess oder im Impressum des jeweiligen Betriebs ausgewiesene Gesellschaft (nachfolgend einheitlich „Betreiber“ genannt).

(2) „Veranstaltung“ ist das Ereignis, für dessen Zweck die Vermietung der Eventlocation erfolgt.

(3) „Kunde“ ist der bzw. die Auftraggeber, die Vertragspartner werden. Vertragspartner können Verbraucher i.S.d. §13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. §14 BGB sein. Die AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Un-ternehmern, solange sich nicht etwas anderes aus der jeweiligen Regelung ergibt.

(4) Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die §§ 2 bis 16 ausschließlich für Veranstaltungs-leistungen (insbesondere Vermietung von Eventlocations, veranstaltungsbezogene gastronomische Leistungen und Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen). Für Reservierungen im Restaurantbetrieb, Gutscheine und Online-Shop-/Fernabsatzbestellungen gelten ergänzend und vorrangig die §§ 17 bis 20 .

(5) Konkrete Leistungen werden nach Maßgabe dieser AGB jeweils aufgrund eines gesonderten Angebotes des Be-treibers erbracht. In dem Angebot werden die durch den Betreiber jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Diese AGB werden einem verbindlichen Angebot beigefügt.

(6) Mit der Bestätigung des Angebotes des Betreibers durch den Kunden stimmt dieser der Geltung der AGB zu, so-fern diese ihm bei Vertragsschluss beigefügt waren und ihm zur Kenntnis vorlagen oder, bei Unternehmern, auf die-se hingewiesen wurde.

(7) Dem Angebot und Vertragsverhältnis liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Soweit der Kunde Unternehmer ist, werden entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstige Einschränkungen nicht anerkannt, es sei denn der Betreiber stimmt ihrer Geltung im Einzelfall in Textform zu.

(8) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Betreiber und dem Kunden zwecks Ausführung des Angebots oder durch einen eingesetzten Erfüllungsgehilfen getroffen werden, erfolgen auf Grundlage und gemäß den Bestimmungen die-ser AGB.

II. Besondere Bedingungen für Veranstaltungsleistungen

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsübersicht des jeweiligen Angebots. Der Betreiber stellt dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum eigene gastronomische Räumlichkeiten sowie – soweit im Einzelfall vereinbart – angeschlossene Veranstaltungsräume oder -flächen zur Verfügung. Art und Umfang der Nutzung erge-ben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsübersicht oder einer gesonderten Vereinbarung.

Die Nutzung umfasst ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Bereiche, Zeiten und Leistungen. Eine weitergehende oder abweichende Nutzung, insbesondere die Überlassung an Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform.

Neben der bloßen Raumüberlassung kann der Betreiber ergänzende Leistungen erbringen, insbesondere gastrono-mische Bewirtung, technische Ausstattung oder organisatorische Unterstützung bei Veranstaltungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

(2) Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und im Rahmen des Angebots zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere vereinbarte oder in Anspruch genommenen Leistun-gen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Betreibers zu zahlen.

(3) Soweit der Betreiber dem Kunden Eventlocations vermietet, verpflichtet sich der Betreiber dem Kunden den Ge-brauch der Eventlocation bzw. des Eventinventars während des vereinbarten Zeitraums in dem vertraglich vereinbar-ten Zustand und Umfang zu dem vereinbarten Mietpreis zu überlassen.

(4) Der konkrete Mietgegenstand einschließlich ggf. mitvermietetem Inventar oder Zubehör, die Mietzeit, die Miet-kosten und die Übergabe- und Rückgabemodalitäten ergeben sich aus dem Angebot.

(5) Die Eventlocations und das Inventar werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt.

(6) Soweit der Betreiber weitere Leistungen für den Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung der Eventlocati-on erbringt, ist der Umfang in dem jeweiligen Angebot zu bestimmen.

(7) Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt auch für auf Veranlassung des Kunden beauftragte Leistungen und nachweisliche Auslagen des Betreibers gegenüber Dritten.

(8) Änderungen der Teilnehmerzahl oder des vereinbarten Leistungsumfangs berechtigen den Betreiber zur ange-messenen Anpassung ausschließlich der variablen Entgeltbestandteile (insbesondere Wareneinsatz, Personal, von dem Betreiber auf Veranlassung des Kunden beauftragte Leistungen Dritter) entsprechend dem tatsächlichen Mehraufwand. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Anpassung nur nach tatsächlichem, nachweisbarem Mehrauf-wand. Der Betreiber informiert den Kunden hierüber unverzüglich in Textform.

(9) Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich in Textform mitzuteilen. Eine Aufforderung/Nachfrage des Betreibers ist hierfür nicht erforderlich.

(10) Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Location nicht erreicht, bleiben vereinbarte Mindes-tumsätze bei Unternehmern unberührt; bei Verbrauchern nur soweit nachweislich Kosten entstanden sind (z. B. für bereits gebuchtes Personal, Miete, Material oder externe Leistungen).

(11) Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber die für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen zur Verfü-gung zu stellen. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden mitzuteilen, welche Informationen im Einzelnen benötigt werden.

(12) Soweit im Angebot keine bestimmte Speisen- oder Getränkeauswahl ausdrücklich vereinbart ist, erbringt der Betreiber gastronomische Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Speise- und Getränkekarte des jeweiligen Betriebs. Änderungen des Angebots, insbesondere aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Marktbedingungen oder kurz-fristiger Lieferschwierigkeiten, bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Speisen, Geträn-ke oder Zutaten besteht nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Bei ausdrücklich vereinbarten Bestandteilen ist der Betreiber berechtigt, im Falle der Nichtverfügbarkeit gleichwertige und dem Kunden zumutbare Alternativen zu stellen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mündliche Angebote des Betreibers sind freibleibend und unverbindlich. Angebote gelten dann als verbindlich, wenn sie in Textform abgegeben und als verbindlich bezeichnet worden sind.

(2) Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass der Betreiber dem Kunden ein Vertragsangebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot in Textform bestätigt, indem er das Vertragsangebot unterschreibt.

(3) An verbindliche Angebote ist der Betreiber 14 Tage ab Abgabe gebunden, sofern das Veranstaltungsdatum mehr als 2 Monate in der Zukunft liegt und eine Erfüllung des Angebotes aufgrund der Art der gebuchten Leistungen garan-tiert werden kann.

(4) Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des BGB sind, werden diese AGB dem Angebot beigefügt.

(5) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, werden im Angebot auf diese AGB hingewiesen und sie werden ihnen auf Verlangen zugesandt.

(6) Die Ablehnung eines Kundenauftrages ist bis zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Betreiber jederzeit möglich.

(7) Sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, schließt der Kunde den Vertrag in eige-nem Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Vertrag und diese AGB gelten aber auch dann, wenn der Kunde den Betreiber in fremden Namen und für fremde Rechnung beauftragt.

§ 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag endet spätestens am ersten Tag nach der Veranstaltung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Eine Anzahlung in Höhe von [50 %] der vereinbarten Gesamtsumme ist spätestens 8 Wochen vor Veranstal-tungsbeginn fällig. Die Anzahlung deckt insbesondere die Planung und Vorleistungen für Personal und Waren. Diese Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Vorausrechnung zu zahlen. Die Vorausrechnung wird nach Abschluss dieses Vertrages an die vereinbarte Rechnungsadresse zugeschickt.

(2) Der Restbetrag ist mit Zugang der Schlussrechnung an die vereinbarte Rechnungsadresse fällig und binnen 14 Tagen zu bezahlen.

(3) Sofern der Rechnungsbetrag in einer Rechnung geltend gemacht wird, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung an die vereinbarte Rechnungsadresse fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Insofern würde die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entfallen.

(5) Der Kunde kommt ohne Mahnung spätestens 14 Tage nach Fälligkeit (Zugang der Rechnung) in Verzug. Bei Ver-brauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird.

(6) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend gemacht werden. Die fällige Forderung ist während des Verzugs durch Verbraucher mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu-lässig; bei Verbrauchern zusätzlich mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Preise und Preiserhöhungen

(1) Die aufgeführten Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Eine Preisanpassung aufgrund einer Erhö-hung der Umsatzsteuer ist vorbehalten.

(2) Zusätzliche Leistungen, die am Veranstaltungstag über das vereinbarte Angebot hinaus in Anspruch genommen werden (z.B. Spirituosen außerhalb der Pauschale, Verlängerungen, Sonderwünsche), werden nach der geltenden Getränkekarte nachberechnet und sind Teil der Schlussrechnung.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, die vereinbarten Preise im Falle nachweisbarer Änderungen von Steuern, Abgaben, Lohn-, Material- oder Energiepreisen um mehr als 10% vor Leistungsbeginn anzupassen, sofern der Leistungszeit-punkt mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt. Eine Preiserhöhung darf nicht der Gewinnsteigerung dienen, sondern lediglich der Deckung nachweislich gesteigerter Kosten für den Betreiber und ist nachzuweisen. Eine Preis-anpassung ist in gleichem Umfang vorzunehmen, wenn sich die Kostenfaktoren entsprechend verringern.

(4) Eine Preisanpassung (Preiserhöhung/ Preissenkung) nach Absatz 3 wird dem Kunden unverzüglich, jedoch spä-testens 4 Monate vor der Veranstaltung, in Textform mitgeteilt.

(5) Ist der Kunde Verbraucher, ist er berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zu-rückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises beträgt. Bereits erbrach-te Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

(6) Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der Teilnehmerzahl richten sich nach § 2 Absatz 8 und Absatz 9.

§ 7 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über veranstaltungsbezogene Dienstleistungen

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Be-treiber nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherber-gung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(3) Nur soweit kein Ausnahmetatbestand greift und ein Widerrufsrecht besteht, gilt die folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Wider-rufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Glashaus GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließ-lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen ange-messenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wider-rufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt-umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Über das Muster- Widerrufsformular informiert der Betreiber nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Glashaus GmbH

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

(4) Die vorstehenden Regelungen dieses § 7 gelten ausschließlich für den Abschluss von Veranstaltungs- und sonsti-gen in diesem Abschnitt geregelten Dienstleistungsverträgen. Für Gutscheinkäufe, Warenkäufe und Online-Shop-Bestellungen gelten die hierfür in §§ 19 und 20 gesondert vorgesehenen Verbraucherinformationen und Widerrufsre-gelungen.

§ 8 Stornierung

(1) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Betreiber.

(2) Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Veranstaltung nicht an, können wir eine angemessene Ent-schädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Gesamtpreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Location erworben haben. Dieser beträgt bezogen auf die vereinbarte Gesamtsumme gemäß Leistungsübersicht:

– Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 0%
– Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 30%
– Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50%
– Bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 70%
– Ab 3 Tagen vor der Veranstaltung: 90%

Erscheint der Kunde am Veranstaltungstag nicht (No-Show), schuldet er 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

(4) Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen, soweit dieser nachweisbar entstanden ist.

(5) Die Stornierungskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Sofern die Stornierungskosten die ge-leistete Anzahlung übersteigen, ist der Differenzbetrag mit Zugang der Stornorechnung fällig und der Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

(6) Das Recht, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 9 Rücktritt

(1) Der Betreiber ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

(a) die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Anordnungen nicht durchgeführt werden kann,

(b) der Kunde wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verletzt (z. B. Nichtzahlung der Anzahlung, Nichtmitteilung von Änderungen der Teilnehmerzahl),

(c) unvorhersehbare Umstände außerhalb beider Sphären eintreten, die die Durchführung der vereinbarten Leistun-gen erheblich erschweren oder unmöglich machen.

(2) Im Falle des Rücktritts hat der Betreiber Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie nachweis-lich entstandener Aufwendungen.

(3) Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden auf diese Vergütung angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

(4) Kein Vergütungsanspruch besteht zu Gunsten des Betreibers, soweit die Gründe des Rücktritts in der Sphäre des Betreibers liegen.

§ 10 Genehmigungen und Behördenauflagen

(1) Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Rechte und Genehmigungen (z.B. GEMA) verantwortlich und die entsprechenden Gebühren zu tragen. Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

(2) Der Kunde hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lärmschutz, Jugendschutz, Anwohnerrechte) einzuhalten.

(3) Bei erheblichen Verstößen ist der Betreiber nach Abmahnung berechtigt, die Veranstaltung teilweise oder vollständig abzubrechen. Bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Abbruch zulässig. Entgelte sind pro rata geschuldet, soweit der Abbruch nicht von dem Betreiber zu vertreten ist.

§ 11 Datenschutz

(1) Personenbezogene Aufnahmen zu Dokumentations- / Werbezwecken werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden gefertigt und verwendet. Alternativ können anonymisierte Raum- /Detailaufnahmen ohne Personenbezug erstellt werden. Erteilt der Kunde die Einwilligung, stellt er sicher, dass wirksame Einwilligungen der Gäste vorliegen, und stellt den Betreiber von Ansprüchen frei. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

(2) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO) und für berechtigte Interessen (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen, inkl. Rechte der Betroffenen, unter www.glashaus-burgdorf.de/datenschutz/.

§ 12 Untervermietung

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Eventlocation bzw. des Inventars oder die Weitergabe der Ver-anstaltung bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform.

§ 13 Mitnahme von Speisen und Getränken; Allergene und Unverträglichkeiten

(1) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den vom Betreiber bewirtschafteten Bereichen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Rücksprache und der ausdrücklichen Zu-stimmung des Betreibers in Textform.

(2) Für die Qualität, Haltbarkeit und Hygiene von mitgebrachten Speisen und Getränken ist allein der Kunde verant-wortlich. Der Kunde hat nicht verzehrte Reste auf eigene Verantwortung zu entsorgen.

(3) Die Haftung des Betreibers richtet sich im Übrigen nach § 14; unberührt bleibt insbesondere die Haftung bei Vor-satz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Eine Lagerungs-/ Kühlpflicht des Betreibers besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(5) Informationen über in Speisen und Getränken enthaltene Allergene stellt der Betreiber auf Anfrage zur Verfügung.

(6) Trotz sorgfältiger Zubereitung und interner Hygienestandards kann eine Kreuzkontamination mit Allergenen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(7) Soweit für den Kunden oder Veranstaltungsteilnehmer besondere Anforderungen wegen Allergien oder Unverträg-lichkeiten bestehen, hat der Kunde den Betreiber hierüber rechtzeitig vor der Veranstaltung in Textform zu informie-ren.

§ 14 Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen sowie nach dem Produkthaf-tungsgesetz.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehil-fen des Betreibers sowie für deren Organe.

(4) Mitgeführte Ausstellungs-, Dekorations- oder sonstige Gegenstände des Kunden sowie Garderobe, Schirme, Ta-schen und sonstige mitgebrachte Gegenstände der Gäste befinden sich grundsätzlich auf Gefahr des Kunden bzw. des jeweiligen Gastes in den Veranstaltungsräumen. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung übernimmt der Be-treiber keine Haftung, sofern nicht eine ausdrückliche Verwahrung übernommen wurde. Die Haftung nach § 14 Abs. 1 und Abs. 2 bleibt unberührt.

(5) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Betrei-ber ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen und bei fehlendem Nachweis eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Aufstellung oder Anbringung von Gegenständen ist zuvor mit dem Betreiber abzustimmen.

(6) Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist der Betreiber berechtigt, die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vorzunehmen oder eine angemessene Nutzungsentschädigung für die Dauer des Verbleibs zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(7) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Veranstaltungsende, anzuzeigen.

§ 15 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden an den Mieträumen, dem Gebäude und dem Inventar, die durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Gäste oder sonstige Dritte aus sei-nem Verantwortungsbereich verursacht werden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Er hat dafür einzu-stehen, dass die Mietsache einschließlich Zubehör pfleglich behandelt wird und dass Schäden vermieden werden.

(3) Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch von ihm beauftragte Lieferanten, Handwerker oder sonstige Dritte entstehen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich tätig werden.

(4) Der Betreiber kann die Stellung angemessener Sicherheiten (Kaution, Bürgschaft) verlangen. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrpotenzial wird der Abschluss einer geeigneten Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfoh-len.

§ 16 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen

(1) Höhere Gewalt ist ein von keiner Partei zu vertretendes, unvorhersehbares und auch bei äußerster Sorgfalt un-vermeidbares Ereignis (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, allgemeine behördliche Veranstaltungsverbote, großflä-chige Ausfälle kritischer Infrastrukturen).

(2) Wird die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Maßnahmen objektiv unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzugewähren. Der Betreiber ist berechtigt, nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Aufwendungen gegenüber Dritten, die auf Weisung oder Veranlassung des Kunden entstanden sind, in Rechnung zu stellen.

(3) Im Fall der höheren Gewalt bemühen sich die Parteien unverzüglich um die Abstimmung eines Ersatztermins, der für beide Parteien zumutbar ist. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

(4) Wird die Veranstaltung durch Behörden oder sonstige Dritte (z. B. Polizei, Ordnungsamt) untersagt oder abge-brochen, ohne dass dies dem Betreiber zuzurechnen ist, bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Aufwendungen bestehen.

(5) Sofern der Kunde Unternehmer ist und der Ausfall oder Abbruch von ihm zu vertreten ist, bleibt der Anspruch auf Vergütung auch für noch nicht erbrachte, aber vertraglich vereinbarte Leistungen bestehen.

III. Besondere Bedingungen für Reservierungen im Restaurantbetrieb

§ 17 Reservierungen im Restaurantbetrieb

(1) Diese Regelungen gelten für Tischreservierungen im allgemeinen Restaurantbetrieb (à-la-carte), soweit nicht ein Veranstaltungsvertrag nach den veranstaltungsbezogenen Regelungen dieser AGB abgeschlossen wird.

(2) Reservierungen bis zu zehn Personen können über das vom Betreiber bereitgestellte Reservierungssystem vor-genommen werden. Reservierungen ab elf Personen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Bei größeren Gruppenre-servierungen kann der Betreiber die Reservierung von der vorherigen Abstimmung einer gesonderten Speisenaus-wahl (z. B. Menü, reduzierte Auswahl) abhängig machen. Etwaige Vorgaben hierzu werden im Reservierungsprozess, in der Reservierungsbestätigung oder bei der Anfragekommunikation mitgeteilt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, bei der Reservierung zutreffende und aktuelle Kontaktdaten (insbesondere Telefon-nummer und/oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Der Betreiber ist berechtigt, den Gast im Zusammenhang mit der Reservierung zu kontaktieren (insbesondere zur Bestätigung, Rückfrage oder Information bei Änderungen).

(4) Der reservierte Tisch wird grundsätzlich bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Trifft der Gast nicht innerhalb dieses Zeitraums ein und teilt er eine Verspätung nicht rechtzeitig mit, ist der Betreiber berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben. Bei rechtzeitig mitgeteilter Verspätung bemüht sich der Betreiber um Aufrechterhaltung der Reservierung; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(5) Soweit der Betreiber Reservierungen in Zeitfenstern (z. B. ‚Seatings‘) anbietet oder für bestimmte Reservierungen eine Aufenthaltsdauer vorsieht, werden die jeweilige Dauer und etwaige Bedingungen im Reservierungsprozess und/oder in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt. Ohne eine solche Mitteilung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer.

(6) Für den Aufenthalt von Hunden gilt die betriebsbezogene Regelung des jeweiligen Betriebs (z. B. kein Zutritt oder Zutritt nur angeleint). Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde) sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hiervon ausgenommen. Die im jeweiligen Betrieb geltende Regelung wird bei der Reservierung, vor Ort oder auf der Website kenntlich gemacht.

(7) Für Tischreservierungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher kein Widerrufs-recht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorliegen. Der Betreiber informiert hierüber den Verbraucher bereits im Reservierungsprozess und in der Reservierungsbestätigung.

(8) Für Reservierungen ab elf Personen sowie für Reservierungen, bei denen ein Menü, eine besondere Speisenaus-wahl, ein Mindestumsatz oder die Freihaltung eines Termins vereinbart wurde, kann der Gast die Reservierung bis 48 Stunden vor dem reservierten Termin kostenfrei stornieren oder die Personenzahl kostenfrei reduzieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Betreiber.

(9) Erfolgt die Stornierung oder Reduzierung der Personenzahl später als 48 Stunden, jedoch mehr als 24 Stunden vor dem reservierten Termin, ist der Betreiber berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Menüpreises oder des auf die stornierten bzw. nicht erschienenen Plätze entfallenden vereinbar-ten Mindestumsatzes zu verlangen.

(10) Erfolgt die Stornierung oder Reduzierung der Personenzahl später als 24 Stunden vor dem reservierten Termin oder erscheinen reservierte Gäste ohne rechtzeitige Absage nicht (No-Show), ist der Betreiber berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % des vereinbarten Menüpreises oder des auf die stornierten bzw. nicht erschienenen Plätze entfallenden vereinbarten Mindestumsatzes zu verlangen.

(11) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

IV. Besondere Bedingungen für Gutscheine

§ 18 Gutscheine

(1) Der Betreiber bietet – je nach Betrieb – Wertgutscheine zum Erwerb vor Ort (z. B. Office/Restaurant) sowie über einen etwaigen Online-Shop an. Soweit angeboten, können Gutscheine vor Ort abgeholt oder gegen Übernahme der ausgewiesenen Versandkosten postalisch versendet werden.

(2) Vertragspartner für den Erwerb des Gutscheins ist jeweils der auf dem Gutschein, im Verkaufsprozess oder im Impressum ausgewiesene Betreiber (ausgebender Betrieb).

(3) Gutscheine gelten, soweit auf dem Gutschein oder in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, ausschließlich für Leistungen des ausgebenden Betriebs. Eine Einlösung für andere Betriebe oder Konzerngesell-schaften ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich um Wertgutscheine für das gastronomische Angebot des ausgebenden Betriebs. Sofern der Betreiber dies vorgibt, kann die Einlösung auf das à-la-carte-Angebot beschränkt sein; eine entsprechende Beschränkung ist im Verkaufsprozess bzw. auf dem Gutschein kenntlich zu machen.

(5) Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins unterliegt der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung. Die regelmäßi-ge Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Nach Eintritt der Verjährung kann der Betreiber die Einlösung verweigern.

(6) Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

(7) Wird der Gutschein nur teilweise eingelöst, bleibt das Restguthaben bis zum Ablauf der Verjährungsfrist beste-hen. Ein Restguthaben wird nicht bar ausgezahlt, sondern verbleibt auf dem Gutschein oder wird in geeigneter Form gutgeschrieben/neu ausgestellt.

(8) Bei Gutscheinen im Fernabsatz steht Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit nicht im Einzelfall ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand eingreift.

(9) Wird ein Gutschein, Ticket oder sonstiger Berechtigungsnachweis für eine konkrete Veranstaltung oder eine sonstige Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin oder Zeitraum erworben, besteht für Verbraucher kein Wider-rufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(10) Soweit beim Erwerb eines Gutscheins im Fernabsatz im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Ver-braucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nach Maßgabe des § 20 im Bestellprozess sowie mit der Bestellbestätigung.

V. Besondere Bedingungen für Online-Shop und Fernabsatzbestellungen

§ 19 Online-Shop und Fernabsatzbestellungen

(1) Dieser § 19 gilt für Bestellungen von Waren und/oder Gutscheinen über die vom Betreiber bereitgestellten Online-Shops sowie für sonstige im Fernabsatz erfolgende Bestellungen (z. B. Bestellung per E-Mail mit anschließender Zahlungsinformation), soweit nicht ein Veranstaltungsvertrag nach den veranstaltungsbezogenen Regelungen dieser AGB abgeschlossen wird.

(2) Vertragspartner des Kunden ist jeweils der im Online-Shop, in der Bestellkommunikation oder im Impressum ausgewiesene Betreiber. Die konkreten Kontaktdaten des jeweiligen Betreibers ergeben sich aus dem Impressum und/oder der Bestellbestätigung.
Glashaus GmbH, Kleiner Brückendamm 29, 31303 Burgdorf, info@glashaus-burgdorf.de, Telefonnummer: 05136 9718585, www.glashaus-burgdorf.de/impressum/.

(3) Angebot und Vertragsschluss

(a) Die Darstellung von Waren und Gutscheinen im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot, son-dern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(b) Mit dem Absenden der Bestellung über den entsprechend beschrifteten Bestellbutton gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab.
(c) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme (z. B. Auftragsbestätigung in Textform) oder durch Versand der Ware zustande.
(d) Bei Bestellungen per E-Mail oder sonstiger Fernkommunikation kommt der Vertrag durch individuelle Bestä-tigung des Betreibers in Textform zustande.
(e) Der Betreiber kann Bestellungen ablehnen, insbesondere wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Bestellung vorliegen.

(4) Liefergebiet und Warenverfügbarkeit

(a) Das Liefergebiet richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Online-Shop bzw. in der Produktbeschreibung (z. B. Lieferung innerhalb Deutschlands).
(b) Ist ein bestellter Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, ist der Betreiber berechtigt, die Be-stellung insoweit nicht anzunehmen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht verfügbare Artikel werden unverzüglich erstattet.

(5) Preise, Versandkosten und Zahlung

(a) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(b) Zusätzlich anfallende Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess bzw. in der Bestellkommuni-kation mitgeteilt.
(c) Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellprozess bzw. in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Zah-lungsmethoden zur Verfügung.
(d) Soweit Zahlungsdienste Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbe-stimmungen.
(e) Soweit Zahlungsdienste Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbe-stimmungen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Betreibers.

(6) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des jeweiligen Betreibers (Eigentumsvorbe-halt).

(7) Gutscheine und veranstaltungsbezogene Leistungen im Online-Shop

(a) Für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen gelten ergänzend die Regelungen des § 18.
(b) Werden über den Online-Shop Tickets, Pakete oder sonstige Leistungen mit festem Termin oder Zeitraum angeboten (z. B. Events/Sonderveranstaltungen), gelten hierfür ergänzend die veranstaltungsbezogenen Regelungen dieser AGB.

(8) Die im Online-Shop angebotenen Waren und Gutscheine sind für Endkunden bestimmt. Die gewerbliche Weiter-veräußerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers. Der Betreiber ist berechtigt, Bestellungen abzu-lehnen, die erkennbar dem unautorisierten gewerblichen Weiterverkauf dienen.

(9) Im Online-Shop wird der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung zusätzlich darüber informiert, welche technischen Schritte zu einem Vertragsschluss führen, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Betreiber gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, sowie über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache.

§ 20 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht bei Online-Shop- und Fernabsatzverträgen

(1) Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern über Waren und/oder Gutscheine stellt der jeweilige Betreiber dem Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragser-klärung sowie mit der Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung.

(2) Bei Fernabsatzverträgen über Waren und über reine Wertgutscheine steht Verbrauchern grundsätzlich das ge-setzliche Widerrufsrecht zu, soweit nicht im Einzelfall ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand eingreift.

(3) Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen über Tickets, termingebundene Gutscheine oder sonsti-ge Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeit-raum vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(4) Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher im Bestellprozess sowie mit der Bestell-bestätigung die für die jeweilige Vertragsart einschlägige gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular des konkreten Betreibers. Bei Warenkäufen ist die für Warenlieferungen einschlägige Widerrufs-belehrung zu verwenden; bei Dienstleistungen oder reinen Wertgutscheinen die jeweils hierfür einschlägige Wider-rufsbelehrung. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Verbraucher dort auch darüber informiert, wer die unmittelba-ren Kosten der Rücksendung trägt.

(5) Soweit Bestellungen über einen Online-Shop erfolgen, wird der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Leistung, den Gesamtpreis einschließlich Ver-sandkosten, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie die Laufzeit etwaiger Dauerschuldverhältnisse informiert.

(6) Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung jederzeit erkennen und berichtigen. Die Bestellung wird erst verbindlich abgegeben, wenn der Kunde den entsprechend gekennzeichneten Bestellbutton betätigt.

(7) Die Bereitstellung der Verbraucherinformationen, der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars nach diesem § 20 erfolgt produktspezifisch und vertragsbezogen durch den jeweiligen Betreiber im Bestellprozess sowie mit der Bestellbestätigung.

§ 21 Haftung im Online-Shop- und Fernabsatzbereich

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie nach dem Produkthaf-tungsgesetz.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Betreiber der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbei-ter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

VI. Schlussbestimmungen

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Individualabreden bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von die-ser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Der Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist der Geschäftssitz des Betreibers; gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(5) Sollten eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der un-wirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Sie haben Fragen? Sie erreichen den jeweiligen Betreiber unter den im Angebot, in der Reservierungsbestätigung, im Online-Shop oder im Impressum angegebenen Kontaktdaten.

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